Teilnahmebedingungen für den Hamburger Stadtteilkulturpreis

Für den Hamburger Stadtteilkulturpreis können sich freie Träger der Kulturarbeit – kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine – und Einzelpersonen, die sich in der Stadtteilkulturarbeit in Hamburg engagieren, bewerben. Gewerbliche Anbieter*innen, Parteigruppen und konfessionell gebundene Gruppen können nicht berücksichtigt werden.

Neben Kulturprojekten sind ausdrücklich auch Kurs- und Veranstaltungsprogramme sowie inhaltlich abgegrenzte Teile der Programme, Veranstaltungsreihen, spezielle Veranstaltungsformate und Festivals, die in besonderer Weise den Qualitätskriterien des Stadtteilkulturpreises entsprechen, aufgefordert, sich auf die Ausschreibung zu bewerben.

Projekte, die sich bereits in der Vergangenheit für den Hamburger Stadtteilkulturpreis beworben haben, können sich generell auch auf die aktuelle Ausschreibung wieder bewerben. Eine Bewerbung zu einer vorheriger Ausschreibung ist kein Ausschlusskriterium.

Voraussetzung für die Bewerbung ist das vollständige Ausfüllen des Online-Formulars bzw. des Word-Bewerbungsformulars sowie das Hochladen bzw. Mitsenden eines Logos und eines Fotos. Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.

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